In Balance: Bewegung und Entspannung /




Der Begriff Wellness wird heute meist für passive Wohlfühlangebote verwendet, wie z. B. die klassische Entspannungs-Massage. Aktive Bewegungen bleiben oft unberücksichtigt, obwohl sie zum körperlichen und seelischen Wohlbefinden entscheidend beitragen.

Die neue IFK-Wellnessmarke /PhysioBalance/ soll daher für die richtige Balance zwischen Entspannung und bewusster Bewegung stehen. Ihre therapeutischen Wellness-Angebote kombinieren. Wohlfühlelemente mit gezielten gesundheitsfördernden Maßnahmen - immer den jeweils individuellen Bedürfnissen angepasst. Ein Beispiel: Stressmanagement durch Aromatherapie kombiniert mit Qi Gong. Vorteil: Kontraindikationen ausschließen Physiotherapeuten haben im unüberschaubaren Wellness-Markt einen wichtigen Vorteil: ihre fachlichen Qualifikationen, die allgemein anerkannt sind. Sie können vor jeder Wellness-Anwendung überprüfen, ob diese angemessen ist und nicht kontraindiziert.

Das PhysioBalance-Konzept sieht eine individuelle, an die Bedürfnisse des Kunden angepasste Beratung und Betreuung durch den Therapeuten vor. Dies muss eine kurze Befunderhebung zur Vorbereitung jeder Wellness-Anwendung einschließen. Gegebenenfalls wird auch ein Hinweis nötig, dass therapeutische Maßnahmen erforderlich sind.

IFK-Lizenzvertrag - Qualität gewährleisten

Damit der IFK gewährleisten kann, dass die PhysioBalance-Leistungen den vorgesehenen Qualitätsansprüchen genügen und sich von weniger seriösen Wellness-Angeboten abheben, wird mit den Mitgliedspraxen ein Lizenzvertrag geschlossen. Mit Nutzung der IFK-Wellnessmarke verpflichten sich die Physiotherapeuten, gewisse Kriterien zu erfüllen. Dies sind beispielsweise räumliche Voraussetzungen wie Behandlungskabinen mit ausreichendem Sichtschutz oder Öffnungszeiten für Berufstätige. Auch einige sächliche Voraussetzungen beinhaltet das PhysioBalance-Konzept. So sollen entsprechende Geräte der Wellness-Anwendungen dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft entsprechen, wie es in Therapiepraxen grundsätzlich u. a. durch das Medizinproduktegesetz geregelt ist.